- Mittlerer Bildungsabschluss (die Leistungen sollten in den Hauptfächern mindestens
im befriedigenden Bereich liegen) oder
- Abitur oder Fachhochschulreife oder
- qualifizierter Hauptschulabschluss, der gute Leistungen aufweist, und eine zweijährige,
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Körperliche und psychische Gesundheit (ärztliches Attest)
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- glaubhafte Motivation
- gute bis befriedigende Leistungen in den Fächern:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Physik und Sozialkunde
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, sowie ein gutes
Sprachverständnis (Sprachkompetenz)
- Kommunikations- und Sozialkompetenz
Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Schulbehörde nach Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.
Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für
BewerberInnen aus EU-Staaten.
BewerberInnen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
Ausbildungsbeginn: Jeweils zum 01. Oktober
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